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KOSteninfos

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REITTHERAPIE

Reittherapie wird manchmal von der Krankenkasse, vom Jugendamt, der Pflegekasse oder dem Sozialamt übernommen. Zum Teil unterstützen auch Stiftungen die Finanzierung.

Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Hat man ein Attest vom Hausarzt als "Heilmethode Reittherapie", kann dieses bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dann entscheidet die Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.

Liegt ein Förderbedarf und ein ärztliches Gutachten vor, werden zum Teil die Reittherapiekosten vom Jugendamt übernommen (oft zur "Hilfe zur Erziehung").

In manchen Fällen ist es möglich, dass das Therapeutische Reiten durch eine Pflegekasse übernommen wird (Pflegegutachten notwendig). Dabei wird die Reittherapie als qualitätssichernde Betreuungsleistung bzw. als niederschwelliges Betreuungsangebot angesehen (§45 b SGB XII)

Im Allgemeinen ist die Reittherapie eine freiwillige Leistung der Kostenträger.

Das Therapeutische Reiten ersetzt keine eventuell notwendige Psychotherapie, kann jedoch eine sinnvolle Ergänzung dazu sein. Die Therapieeinheiten richten sich immer nach den jeweiligen Bedürfnissen und der Tagesform

Psychologische Begleitung mit dem Pferd

Es handelt sich dabei nicht um eine Psychotherapie, sondern um eine Hilfe bei der Bewältigung und Überwindung psychologischer oder sozialer Lebensprobleme außerhalb der Heilkunde (nach dem PsychThG § 1). Trotzdem werden dabei kognitiv-behaviorale und tiefenpsychologische Aspekte berücksichtigt.

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